Wenn plötzlich ermittelt wird
Ein Anruf der Polizei, eine schriftliche Ladung zur Beschuldigtenvernehmung, eine Hausdurchsuchung oder die Nachricht, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren geführt wird — solche Situationen kommen meist unerwartet. Die ersten Entscheidungen prägen häufig den weiteren Verlauf des Verfahrens.
Wichtig ist: Sie sind nicht verpflichtet, sich vor der Konsultation eines Rechtsanwalts zu äußern. Das Aussageverweigerungsrecht gilt uneingeschränkt. Eine übereilte Aussage lässt sich später nur schwer korrigieren.
Verteidigung im Ermittlungsverfahren
Im Ermittlungsverfahren geht es darum, die Ausgangslage zu klären: Was wird konkret vorgeworfen? Auf welcher Grundlage? Welche Beweismittel liegen vor? Aus dieser Analyse ergibt sich die Verteidigungslinie — ob Widerspruch gegen die Fortführung des Verfahrens sinnvoll ist, ob Beweisanträge zu stellen sind, ob eine Diversion in Betracht kommt oder ob eine schriftliche Stellungnahme erfolgt.
Die Kanzlei begleitet Sie zu Vernehmungen bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht, prüft Akten und nimmt Beweisanträge auf. Betreut werden Mandantinnen und Mandanten aus Traun, Linz und dem Bezirk Linz-Land ebenso wie im übrigen Bundesgebiet.
Hauptverfahren und Rechtsmittel
Wird Anklage erhoben, wird das Verfahren am zuständigen Bezirks- oder Landesgericht fortgeführt. Im Hauptverfahren steht die Beweiswürdigung im Mittelpunkt: Zeugen werden befragt, Sachverständige gehört, Urkunden verlesen. Eine ruhige und sachliche Verhandlungsführung wirkt sich in aller Regel günstiger aus als lautstarke Rhetorik.
Gegen eine Verurteilung stehen Rechtsmittel offen. Die Fristen sind kurz — eine rasche anwaltliche Prüfung ist deshalb sinnvoll.
Häufige Fragen
Ich habe eine Ladung als Beschuldigter erhalten — muss ich aussagen?
Nein. Als beschuldigte Person haben Sie ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht. Vor jeder Aussage sollte eine anwaltliche Beratung stattfinden.
Was passiert bei einer Hausdurchsuchung?
Die Polizei muss einen Anordnungsbeschluss vorweisen. Sie können auf die Verständigung eines Rechtsanwalts bestehen und sollten die Durchsuchung ruhig und aufmerksam beobachten, ohne aktive Aussagen zu machen.
Was ist eine Diversion?
Eine Diversion beendet ein Strafverfahren ohne Verurteilung — meist gegen Zahlung eines Geldbetrags, Erbringen einer gemeinnützigen Leistung oder eine Probezeit. Ob sie in Betracht kommt, hängt vom Vorwurf und der bisherigen Lebensführung ab.
Wie schnell erhalte ich einen Termin?
Bei laufenden Verfahren, Ladungen oder Festnahmen sind kurzfristige Termine möglich, in Ausnahmefällen auch außerhalb der üblichen Bürozeiten. Am schnellsten geht es telefonisch.
Ihre Situation persönlich besprechen?
In einem Erstgespräch klären wir Ihre Ausgangslage und Handlungsmöglichkeiten — vertraulich und ohne Verpflichtung. Mag. Jürgen Fleischer ist Rechtsanwalt in Traun bei Linz und berät in ganz Österreich.
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